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Aufenthaltserlaubnis in der Türkei

Ausländer, die über ihr Touristenvisum hinaus in der Türkei bleiben möchten, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Hier lesen Sie die aktuellen Bestimmungen für das Ikamet.

Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu 90 Tage ohne Visum im Land aufhalten. Der Betrachtungszeitraum liegt auf den letzten 180 Tagen. Ausländer, die über diesen Zeitraum hinaus in der Türkei bleiben möchten (z.B. 1 Jahr), stellen rechtzeitig einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis.
Das Antragsformular wird online ausgefüllt und ein biometrisches Foto muss hochgeladen werden. Um eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei zu erhalten, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Unterschriebenes Antragsformular
  • Original und Kopie eines gültigen Reisepasses oder Reisedokuments (Fotoseite und Seite mit dem letzten Eintrag)
  • Vier Passfotos
  • Erklärung über die finanziellen Mittel (500 USD pro Monat oder den Gegenwert in einer anderen Währung) und den Nachweis darüber auf einem türkischen Bankkonto auf Ihren Namen.
  • Eine in der Türkei gültige Krankenversicherung
  • Offizielles Dokument mit Ihrer Adresse (entweder Kopie eines unterschriebenen, notariell beglaubigten Mietvertrages oder ein Nachweis über den Besitz einer Immobilie in der Türkei, in der Sie sich aufhalten werden)

Erstantrag

Wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei beantragen, beachten Sie bitte das der Antrag vor Ablauf Ihres Touristenvisums gestellt sein muss. Hierfür besuchen Sie die offizielle Webseite der Einwanderungsbehörde und wählen "Erste Bewerbung" für Ihren e-Ikamet-Antrag aus. Nach Eingabe aller abgefragten Informationen können Sie einen freien Termin in der Ausländerbehörde auswählen.
Abschließend drucken Sie Ihren Antrag aus; auf dem Ausdruck stehen:

  • Ihre zuvor gemachten Angaben
  • der Behördentermin
  • der Betrag, den Sie an das Finanzamt entrichten müssen.

Vergessen Sie nicht, dass Sie persönlich zum Termin in der Ausländerbehörde mit allen, erforderlichen Unterlagen erscheinen müssen.

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung

Wenn Sie Inhaber einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung (Ikamet) sind, müssen Sie bei der Verlängerung ebenfalls die meisten der zuvor genannten Schritte befolgen. Ihren Verlängerungsantrag können Sie frühstens 60 Tage vor Ablauf Ihres Ikamets online stellen, spätestens am letzten Tag.

Stand: Dezember 2019

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