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Arbeitsvisum in der Türkei

Um in die Türkei einreisen zu können, benötigen alle Ausländer ein Arbeitsvisum, das zusammen mit der Arbeitserlaubnis eingeholt werden muss.

Um in die Türkei einreisen zu können, benötigen alle Ausländer ein Arbeitsvisum, das zusammen mit der Arbeitserlaubnis eingeholt werden muss. Ohne gültiges Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis können Ausländer nicht legal in der Türkei arbeiten.

Kann ich in der Türkei mit einem Touristenvisum arbeiten?

Die Antwort ist nein. Wenn ein Ausländer ein gültiges Touristenvisum hat, ist er nicht berechtigt, in der Türkei zu arbeiten. Touristenvisa werden nur für touristische Zwecke erteilt. Wenn ein Ausländer beschließt, weiterhin in der Türkei zu leben und zu arbeiten, muss er eine Arbeitserlaubnis in der Türkei beantragen.

Wie bekomme ich ein türkisches Arbeitsvisum?

Um ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, müssen alle Ausländer das Online-Antragsformular mindestens 30 Tage vor der geplanten Einreise in die Türkei ausfüllen und an einem Vorstellungsgespräch bei der türkischen Botschaft oder dem türkischen Konsulat in ihrem Heimatland teilnehmen.

Voraussetzungen für ein Arbeitsvisum in der Türkei:

Um ein Arbeitsvisum zu erhalten, muss der Ausländer einen Vertrag oder ein bestimmtes Stellenangebot des Arbeitgebers in der Türkei haben. Sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber müssen alle erforderlichen Unterlagen einreichen, um ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis in der Türkei zu erhalten.

Was brauchen ausländische Mitarbeiter?

  • gültiger Reisepass
  • ausgefülltes Arbeitsvisumantragsformular in der Türkei
  • 2 biometrische Fotos
  • polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie nicht untersucht werden und in der Vergangenheit keine rechtlichen Probleme hatten
  • Vertrag oder Stellenangebot
  • Diplom oder vorläufige Abschlussbescheinigung und notariell beglaubigte Übersetzung dieser Dokumente

Die türkische Botschaft kann je nach Fall und Nationalität zusätzliche Dokumente anfordern.

Bearbeitungszeit für die Arbeitserlaubnis in der Türkei

Der Arbeitgeber sollte das Online-Formular für die Beantragung eines Arbeitsvisums ausfüllen und alle Dokumente innerhalb von 10 Tagen nach Ihrem Vorstellungsgespräch und 6 Werktagen nach dem Online-Antrag beim türkischen Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit einreichen.

Die Entscheidung des Ministeriums wird innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung getroffen.

Arbeitsvisum und Arbeitserlaubnis in der Türkei

Es gibt einen Unterschied zwischen einem Arbeitsvisum in der Türkei und einer Arbeitserlaubnis. Das Arbeitsvisum ermöglicht es Ausländern, in das Land einzureisen. Sie dürfen jedoch erst arbeiten, wenn sie eine gültige Arbeitserlaubnis erhalten haben, die der Aufenthaltserlaubnis bei der Beantragung aus dem Ausland entspricht. Das Arbeitsvisum wird von ausländischen Arbeitnehmern bei der türkischen Botschaft in ihrem Heimatland eingereicht, und die Arbeitserlaubnis in der Türkei muss von den Arbeitgebern abgeschlossen werden.

Vom Arbeitgeber verlangte Unterlagen:

  • Antragsformular für eine Arbeitserlaubnis
  • ausländische Personalanwendung
  • Das Handelsregister der Türkei eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung

Vor Arbeitsbeginn müssen sich alle Mitarbeiter innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise in die Türkei bei den Einwanderungsbehörden anmelden, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Ausländer dürfen erst nach Erhalt des Arbeitsvisums, der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltserlaubnis mit der Arbeit beginnen.

Nach der Einreise muss der türkische Arbeitgeber den Ausweis für die Arbeitserlaubnis für Ausländer bis zum ersten Monat der SGK-Sozialversicherungsgebühr und der Registrierung für das staatliche Gesundheitswesen aktivieren. Jeder Arbeitgeber, der dies nicht tut, keinen Ausländer beschäftigen kann und ein Arbeitsvisum wird storniert.

Jeder neue Mitarbeiter, der mit einem Arbeitsvisum in die Türkei einreist und beschließt, den Job nicht anzunehmen, kann das Land innerhalb von 15 Tagen nach seiner Einreise verlassen. In diesem Fall werden alle Ausländer, die zu viel bleiben, nicht bestraft oder verboten.

In der Türkei gibt es drei Möglichkeiten, ein Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis zu erhalten:

  • Ausländer können sich außerhalb des Landes für türkische Missionen in ihrem Heimatland bewerben
  • In der Türkei lebende Ausländer können eine Arbeitserlaubnis in der Türkei beantragen: Sie müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für 6 Monate haben
  • Verlängerung der Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis in der Türkei kann um 1 Jahr bis zu 30 Tage vor ihrem Ablaufdatum verlängert werden. Der nächste kann um 2 Jahre verlängert werden, dann um 3 Jahre. Die Arbeitserlaubnis für 8 Jahre ist unbegrenzt und bedarf keiner Verlängerung.

Alle Ausländer können in der Türkei beschäftigt sein und Sozialversicherung, medizinische Versorgung und Ruhestand erhalten.

 

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